Auswahl Sicherheitshinweise:
Sicherheitshinweise sollen eine Grundkompetenz zum Umgang vermitteln und auf welche Dinge man zu achten hat. Meistens liegen die Hinweise den relevanten Produkten schon vom Hersteller bei. Gerne können sie diese bei uns angefragen.
Wir werden oft gefragt warum es für Schleifmittel Sicherheitshinweise aber kein zwingendes Sicherheitsdatenblatt gibt obwohl die Verletzungsgefahr hoch sein kann und vor Schleifstaub öfters gewarnt wird. Dazu muss man wissen Sicherheitsdatenblätter gibt es in Deutschland zwingend nur für bestimmte Stoffe! Wird ein Stoff oder Stoffgemisch getestet und als gefährlich eingestuft, dann ist ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich. Ist dies noch nicht geschehen kann man nur auf eine mögliche Gefährdung hinweisen. Jetzt ist aber ein Schleifwerkzeug kein Stoff. Schleifmittel können schon mal stauben und Staub wäre dann ein Stoff und dieser kann gefährlich sein. Es kommt hier aber auf den bearbeiteten Werkstoff an. Besteht eine Gefahr für den Anwender sagt der Gesetzgeber: Dann muss ich Regeln erlassen. Wo jedoch der Gesetzgeber die Grenze zieht entscheiden Fachleute und die haben bis heute für Schleifmittel noch kein Sicherheitsdatenblatt gefordert, z.B. nach der Chemikalienverordnung REACH. Jetzt gibt es aber noch die Freiwillige Sicherheitsinformation in Anlehnung an das Sicherheitsdatenblatt. Hier wird gerne das Sicherheitsdatenblatt genommen aber die Worte „Freiwillig“ und „Anlehnung“ übersehen, da in dem Blatt auch von REACH geschrieben wird. Es ist kein Grund für REACH-Anfragen, dazu jedoch an anderer Stelle.
Hier sollen nur die wichtigsten Hinweise für die folgende Produktgruppen aufgeführt sein: