Auswahl Sicherheitshinweise:

Sicherheitshinweise sollen eine Grundkompetenz zum Umgang vermitteln und auf welche Dinge man zu achten hat. Meistens liegen die Hinweise den relevanten Produkten schon vom Hersteller bei. Gerne können sie diese bei uns angefragen.

Wir werden oft gefragt warum es für Schleifmittel Sicherheitshinweise aber kein zwingendes Sicherheitsdatenblatt gibt. Dazu muss man sich die verschiedenen Chemikalienverordnungen (REACH, etc.) genauer ansehen. Staub oder Stoff? Wird ein Stoff oder Stoffgemisch getestet und als gefährlich eingestuft, dann ist ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich. Ist dies noch nicht geschehen kann man nur auf eine mögliche Gefährdung hinweisen. Schleifmittel können schon mal stauben und Staub kann gefährlich sein, wenn man beispielsweise mit dem offenen Mund Staubbeutel spielt, aber das sollte einem der gesunde Menschenverstand schon verbieten. Reicht dieser Verstand nicht mehr aus sagt der Gesetzgeber: Dann muss ich Regeln erlassen. Wo jedoch der Gesetzgeber die Grenze zieht entscheiden Fachleute und die haben bis heute für Schleifmittel noch kein Sicherheitsdatenblatt gefordert. Weiter so!

Hier sollen nur die wichtigsten Hinweise für die folgende Produktgruppen aufgeführt sein: