Öfters erreichen uns Anfragen nach Konformitätserklärungen zu Schleifmitteln
Aufgrund der negativen CO2-Bilanz und dem unnötigen Papierverbrauch unterstützen wir keine jährlichen Datenbankaktualisierungen und Konformitätsbescheinigungen und begründen dies wie folgt:
Gehören Schleifmittel in Konformitätsanfragen REACH/RoHS?
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sieht die Kommunikation wichtiger Informationen über ein Sicherheitsdatenblatt für Stoffe und Gemische vor. Für Erzeugnisse, hierzu zählen unsere Schleifmittel auf Unterlagen, ist ein Sicherheitsdatenblatt unter REACH hingegen nicht vorgesehen. Stoffe in Erzeugnissen sind nur dann zu registrieren, wenn der Stoff bei der Anwendung des Erzeugnisses absichtlich freigesetzt wird. Bei der Anwendung von Schleiferzeugnissen findet jedoch keine beabsichtigte Stofffreisetzung statt. Diese Position wird auch von der Federation of European Producers of Abrasives (FEPA) vertreten.
Leider hat die Erstellung freiwilliger Sicherheitsdatenblätter, einiger Lieferanten, zu der Fehlmeinung geführt Schleifmittel würden den obigen Verordnungen unterliegen.
Nach der REACH-Verordnung sind wir als Händler einzustufen. Die Weiterleitung von Informationen in der Lieferkette ist unter REACH unsere herausragende und einzige Pflicht. Wenn uns Informationen unserer Vorlieferanten erreichen sind alle Maßmahmen getroffen die Informationen auch an unsere Kunden weiter zu geben. Soweit wir Sicherheitsdatenblätter erhalten werden diese archiviert und können auf Wunsch nochmals abgerufen werden.
Die RoHS-Verordnung bezieht sich allein auf den Verbleib in Elektro- und Elektronikgeräten. Schleifmittel sind Verbrauchsartikel und fallen somit nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung.
Wozu Konformitätsanfragen?
Die Anzahl der Anfragen nimmt immer mehr zu, die Anzahl der Listungen und Verordnungen ebenso.
Konfliktmaterial Cobalt, Frank-Dodd, GADSL, DecaBDE, PFAS, Consumer Protection Act, Stockholmer Konvention nur einige der Stichworte. Immer das gleiche Prinzip: Ein Stoff hat eine negative Eigenschaft! Wie kommt man an die Information?
Ein Hersteller eines Produktes muss natürlich auf die Einhaltung von Verordnungen achten. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund eine eindeutig Festlegung festgesetzt. Der Hersteller oder Importeur hat eine Informationspflicht auf Inhaltsstoffe zu achten! Wenn ein Inhaltsstoff auf einer Listung erscheint muss diese Information mit dem Produkt sofort entlang der Lieferkette laufen. Weiter sind alle in einer Lieferkette verpflichtet zur Informationsweitergabe! Es ist somit sicher gestellt; jeder bis zum Endkunde bekommt die nötigen Meldungen. Und wenn nicht? Deswegen gibt es die Konformitätsanfragen entgegen gesetzt zur Lieferkette! Sie sollen etwas belegen das nicht belegt werden kann!
Und da sind wir bei der ominösen Informationspflicht. Diese Pflicht besteht allein in Richtung vom Hersteller zum Endkunden. In der Richtung vom Endkunden zum Hersteller besteht keine Auskunftspflicht.
Dazu ein Beispiel:
Ein Händler hat ein Produkt aktuell nicht im Lager. Es besteht keine Pflicht für den Händler eine Datenbank für Inhaltsstoffe zu führen. Kommt jetzt eine Anfrage kann der Händler natürlich bestätigen er liefere aktuell kein Produkt in dem ein gelisteter Stoff enthalten wäre. Wohl gemerkt das ist keine juristische Betrachtung nur eine logische Schlussfolgerung und natürlich dokumentieren Händler den Versand derartiger Meldungen. Der nachgeordnete Produzent bekämme damit seinen Reinwaschschein und wäre glücklich. Gleichzeitig gibt es aber irgendwo auf der Welt einen Lieferengpass oder ein anderes Ereignis, das zu einer Änderung zwingt. Ein gelisteter Stoff dringt in die Lieferkette ein!
Welchen Sinn hat dann eine Konformitätsbescheinigung? Die nächste Lieferung wäre Deklarierungspflichtig! Hat zu diesem Zeitpunkt der Bescheinigung der Hersteller eines zusammengesetzten Produktes schon die Meldung erhalten? Ist beim Händler schon den Hinweis angekommen? Hätte dann eine erstellte Konformitätsbescheinigung wirklich genützt? Bieten diese Anfragen auch nur den Hauch eines Schutzes? Wären wir im Zeitalter der Echtzeit, ja dann! Selbst dann würde eine Anfrage überflüssig.
Der Sucher wüsste es ja dann schon.
Bis dahin wäre eine Ausstellung einer Konformitätserklärung zu den genannten Verordnungen reine Spekulation.
Der Gesetzgeber kennt die Probleme sehr komplexer Lieferwege und hat deswegen auch die Einbahnstrasse in den Text aufgenommen. Es ist der wirkliche Auskunftsgeber zu finden, das kann bei komplexen Produkten nicht leicht sein. Wie lange das dann dauert und ob es dann auch für die richtige Charge wäre? Sie sehen Fragen über Fragen, für alle ein sehr hoher Aufwand. Deswegen bei uns der Schnitt. Wir haben alles veranlasst in Richtung der Einbahnstrasse zu agieren. Gegen den Verkehr bewegen wir uns nicht.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.