Öfters erreichen uns Anfragen nach Konformitätserklärungen zu Schleifmitteln, die zum grössten Teil aus einem Unwissen und blinden Aktivismus hervorgehen.

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sieht die Kommunikation wichtiger Informationen über ein Sicherheitsdatenblatt für Stoffe und Gemische vor. Für Erzeugnisse, hierzu zählen unsere Schleifmittel auf Unterlagen, ist ein Sicherheitsdatenblatt unter REACH hingegen nicht vorgesehen. Stoffe in Erzeugnissen sind nur dann zu registrieren, wenn der Stoff bei der Anwendung des Erzeugnisses absichtlich freigesetzt wird. Bei der Anwendung von Schleiferzeugnissen findet jedoch keine beabsichtigte Stofffreisetzung statt. Diese Position wird auch von der Federation of European Producers of Abrasives (FEPA) vertreten.

Die RoHS-Verordnung bezieht sich allein auf den Verbleib in Elektro- und Elektronikgeräten. Schleifmittel sind Verbrauchsartikel und fallen somit nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung.

Leider hat die Erstellung freiwilliger Sicherheitsdatenblätter, einiger Lieferanten, zu der Fehlmeinung geführt Schleifmittel würden den obigen Verordnungen unterliegen.

Nach der REACH-Verordnung sind wir als Händler einzustufen. Die Weiterleitung von Informationen in der Lieferkette ist unter REACH unsere einzige Pflicht. Wenn uns Informationen unserer Vorlieferanten erreichen sind alle Maßmahmen getroffen die Informationen auch an unsere Kunden weiter zu geben. Soweit wir Sicherheitsdatenblätter erhalten werden diese archiviert und können auf Wunsch nochmals abgerufen werden.

Aufgrund der negativen CO2-Bilanz und dem unnötigen Papierverbrauch unterstützen wir jedoch keine jährlichen Datenbankaktualisierungen unserer Kunden.